Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Julia Meyer Medienproduktion (in diesem Kontext auch „Auftragnehmerin“ genannt), Kleiststraße 23, 24105 Kiel, ist eine Einzelunternehmerin, die Dienstleistungen als Moderatorin, Sprecherin, Podcasterin, Journalistin und Fotografin anbietet. Die nachfolgenden AGB gelten für die genannten sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen von Julia Meyer Medienproduktion und Julia Meyer Fotografie.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Auftragnehmerin erteilten Aufträge und Buchungen von Leistungen und gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.
  2. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen gegenüber ihrem Vertragspartner, im Folgenden „Kunde“ genannt, auf der Grundlage der nachstehenden AGB in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Sie gelten auch für zukünftige Verträge der Parteien, auch wenn nicht noch einmal ausdrücklich auf diese hingewiesen worden ist.
  3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn die Auftragnehmerin hat deren Geltung im Vorfeld schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Auftragnehmerin den entgegenstehenden Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
  4. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

    A. individuelle Vereinbarungen
    B. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
    C. die gesetzlichen Regelungen

  5. Bei Abschluss einer Buchung wird ein gültiger Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden geschlossen. Dabei verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur Leistung der versprochenen Dienste und der Kunde zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung.
  6. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten digitalen Produkte, egal in welchem Medium sie erstellt wurden oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Eingeschlossen sind Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf Datenträgern gespeicherte Bilder. 
  7. „Videos“ und „Audios“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten digitalen Video- und Audiodateien, egal in welcher technischen Form sie vorliegen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Unterzeichnung des von der Auftragnehmerin unterbreiteten Angebots oder durch Annahme in Textform durch den Kunden zustande. Maßgeblich ist das aktuelle Angebot zum Zeitpunkt der Buchung. Die Auftragnehmerin hält sich 30 Tage an ihr Angebot gebunden.
  2. Nimmt der Kunde das Angebot erst nach Ablauf der Frist an, handelt es sich um ein erneutes Angebot, welches die Auftragnehmerin durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung seitens der Auftragnehmerin kommt einer Annahmeerklärung gleich.
  3. Der Umfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen, ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in dem jeweiligen Angebot.
  4. Nebenabreden, welche das Leistungsspektrum der Auftragnehmerin erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch diese verbindlich.
  5. Termine für die Leistungserbringung werden nach Beauftragung grundsätzlich von den Parteien gemeinsam vereinbart, es sei denn, diese ergeben sich bereits aus dem Angebot.
  6. Sollte die Auftragnehmerin einen Termin aus Gründen von Krankheit, Unfall oder sonstigen schwerwiegenden Gründen absagen, so wird sie sich bemühen, einen zeitnahen Ersatztermin zu vereinbaren.
  7. Wetterbedingte Verschiebungen der Produktionen (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hierdurch eventuell anfallende Mehrkosten werden nach belegtem Aufwand in Rechnung gestellt.
  8. Die Auftragnehmerin darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.
  9. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen zu dem angestrebten Erfolg des Kunden führen.
  10. Der Leistungs- bzw. Erfüllungsort ist an einem vereinbarten Ort.

§ 3 Pflichten des Kunden

  1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen. Hierunter fallen insbesondere die Anmietung von Räumlichkeiten, das Bereitstellen der Requisiten, das Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen, usw.
  2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen der Auftragnehmerin gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Darüber hinaus ist der Kunde dazu verpflichtet, alle notwendigen Einwilligungen und Erlaubnisse für die Dienstleistung einzuholen.
  4. Entstehen der Auftragnehmerin Wartezeiten (wie bspw. durch Fotografie-Verbote), so zählen diese Zeiten als Arbeitszeit.
  5. Der Kunde ist ebenfalls dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten, von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
  6. Bei Foto-, Video- und Audioaufträgen stellt der Kunde sicher, dass alle Beteiligten über die Anfertigung, Speicherung und Verwendung der angefertigten Bilder, Videos und Audios informiert sind.
  7. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern gegenüber der Auftragnehmerin geltend machen, wird die Auftragnehmerin den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Auftragnehmerin von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, sie bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit der Auftragnehmerin kein Mitverschulden zur Last fällt.

§ 4 Pflichten der Auftragnehmerin

  1. Die Auftragnehmerin agiert im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Kunde kann im Laufe der Dienstleistung weitere Stunden und/oder Leistungen in Auftrag geben.
  2. Bei fotografischen Dienstleistungen schuldet die Auftragnehmerin die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Dateien im RAW-Format oder anderen Formaten. Die Art der Bearbeitung unterliegt der Gestaltungsfreiheit der Auftragnehmerin.
  3. Bei Dienstleistungen als Sprecherin schuldet die Auftragnehmerin die Anfertigung der Dateien in einem gängigen Dateiformat (z.B. wav, mp3). Je nach vorab getroffener schriftlicher Absprache, hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe von bearbeiteten oder unbearbeiteten Aufnahmen.
  4. Wenn nicht im Vorfeld anders schriftlich vereinbart, übergibt die Auftragnehmerin dem Kunden die erstellten Produkte binnen vier Wochen nach Durchführung des Auftrags. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Alben der Fotoreportagen) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

§ 5 Gestaltungsfreiheit

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets der Gestaltungsfreiheit der ausübenden Fotografin unterliegen. Die Auftragnehmerin trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggebende hat keinen Anspruch darauf, alle Fotos oder Rohdaten zu erhalten. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Auftragnehmerin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten technischen Mittel, sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Moderationen stets der Gestaltungsfreiheit der ausübenden Moderatorin unterliegen. Je nach Veranstaltung erhält die Auftragnehmerin für die Erstellung von Moderationstexten redaktionell grob vorbereitetes Material vom Kunden, welches die Auftragnehmerin entsprechend dem Veranstaltungskonzept und in Absprache mit dem Kunden fertigstellt. Hierbei unterliegt die Auftragnehmerin keiner Weisung durch den Kunden bezüglich Stil und eigenen Meinungsäußerungen, solange diese nicht mit dem Ziel oder dem Charakter der Veranstaltung kollidieren. Der Kunde kann jederzeit Wünsche zur Textgestaltung äußern, die, so lange sie ethisch und rechtlich einwandfrei sind, gerne von der Auftragnehmerin übernommen werden.

§ 6 Vergütung und Auslagen

  1. Für die Dienstleistungen der Auftragnehmerin wird ein Honorar als Stunden- oder Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zzgl. eventueller Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten berechnet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweiligen individuellen, vertraglichen Vereinbarung.
  2. Ein Arbeitstag umfasst in der Regel 8 Stunden. Der Tagessatz ergibt sich aus dem Angebot. 
  3. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum, ist der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde in Preproduktion (100€ netto), Produktion (150€ netto) und Postproduktion (120€ netto) extra zu vergüten.
  4. Für Reisekosten kommt vollständig der Kunde auf. Spesen müssen vom Kunden in der gesetzlich vorgegebenen Höhe vergütet werden.
  5. An- und Abreisen der Auftragnehmerin erfolgen nicht zwingend von ihrer Meldeadresse: Kleiststraße 23, 24105 Kiel. Bei Anreise mit dem eigenen Auto berechnet die Auftragnehmerin dem Kunden pro gefahrenem Kilometer eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,50 Euro.
  6. An Reisetagen, die von den eigentlichen Produktionstagen abweichen, gilt die erforderliche Reisezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit. An- und Abreisen, die vier Zeitstunden überschreiten, werden dem Kunden als halbe Arbeitstage in Rechnung gestellt. An- und Abreisen, die acht Zeitstunden überschreiten, werden dem Kunden als ganze Arbeitstage in Rechnung gestellt.
  7. Entstehen der Auftragnehmerin Übernachtungskosten, so sind diese vom Kunden vollständig zu übernehmen.
  8. Sofern vereinbart, stellt der Kunde der Auftragnehmerin ein Einzel- oder Doppelzimmer in der Nähe des Auftragsortes zur Verfügung. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei weiteren Anreisen, sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich und empfohlen.
  9. Verpflegungskosten, die der Auftragnehmerin während des Auftrages entstehen, sind vom Kunden durch die am Einsatzort geltende Verpflegungspauschale finanziell auszugleichen. Übersteigen die Verpflegungskosten die jeweils geltenden Pauschalen, so sind sie vom Kunden vollständig zu übernehmen. In diesem Fall muss die Auftragnehmerin die Verpflegungskosten mit Belegen nachweisen.
  10. Reisenebenkosten sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Reisenebenkosten sind sämtliche Aufwendungen, die durch eine Reise entstanden sind, welche nicht den Fahrtkosten, Verpflegungskosten oder Übernachtungskosten zugeordnet werden können.

§ 7 Zahlungen

  1. Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, erfolgt die Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Abnahme der erbrachten Dienstleistung.
  2. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Die Auftragnehmerin behält sich vor, das Basishonorar um 15% anzuheben, sollte sich der Kunde nicht dazu bereit erklären, die angefertigten Daten als Referenz in ihrem Portfolio nutzen zu dürfen.
  4. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber der Auftragnehmerin in Textform zu erheben. Rechnungen von JM Medienproduktion gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
  5. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 4 Wochen ohne Abzug zu zahlen.
  6. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er Zahlungsaufforderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung nachkommt. Ab Verzug hat der Kunde die Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu tragen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich die Auftragnehmerin ausdrücklich vor.
  7. Die Auftragnehmerin ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.
  8. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert, erweitert und/oder abbricht, muss die vertraglich vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst werden.

§ 8 Rücktritt/Stornierung durch den Kunden

Bei einem Rücktritt oder einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden fallen folgende Stornierungskosten ab dem Tag des Vertragsschlusses an:

  • bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Termin beträgt die Gebühr 25% des Gesamtpreises
  • vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Termin beträgt die Gebühr 35 % des Gesamtpreises
  • vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Termin beträgt die Gebühr 50 % des Gesamtpreises
  • vom 7. bis 2. Tag vor dem vereinbarten Termin beträgt die Gebühr 65 % des Gesamtpreises
  • ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin beträgt die Gebühr 80 % des Gesamtpreises

Nichterscheinen / Nichtantritt des Termines / Buchung wird mit 100% berechnet. Gutscheine verfallen damit.
Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt, Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern, Audios, Videos und anderen von ihr erstellten Produkten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Bei der Verwertung der erstellten Werke, kann die Auftragnehmerin, wenn nicht anderes vereinbart, verlangen, als Urheberin genannt zu werden. Die Nennung umfasst mindestens den vollständigen Namen der Auftragnehmerin. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadensersatz.
  3. Der Verzicht auf die Urhebernennung wird gesondert mit 100% Aufschlag auf das Grundhonorar honoriert.
  4. Überträgt die Auftragnehmerin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. 
  5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Auftragnehmerin auf den Kunden über.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte im Ganzen oder Teile davon auf Dritte zu übertragen.
    Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und Honorarreglung.
  7. Rohdaten (auch in digitaler Form) verbleiben bei der Auftraggeberin. Eine Herausgabe von Rohdaten an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
  8. Wünscht der Kunde ein ausschließliches Nutzungsrecht unter Ausschluss des Verbreitungsrechtes des Auftragnehmers, wird hierfür ein Aufschlag von 200% auf das Grundhonorar berechnet.
  9. Wünscht der Kunde ein ausschließliches Nutzungsrecht mit eingeschränkter Ausschließlichkeit, bei dem die Auftragnehmerin von ihrem eigenen Werk Gebrauch machen kann, wird hierfür ein Aufschlag von 100% auf das Grundhonorar berechnet.
  10. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, für den Kunden erbrachte Leistungen für ihre Eigenwerbung (Portfolios, Presseartikel, etc.) zu nutzen. Dies erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden.

§ 10 Abnahme

  1. Die Auftragnehmerin wird dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen zwei Wochen einen Mängelbericht in Textform mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an die Auftragnehmerin zu übermitteln.
  3. Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.

§ 11 Gewährleistung

  1. Die Auftragnehmerin übernimmt die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind.
  2. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr.
  3. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen der Auftragnehmerin ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde darf den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Änderung und/oder Ergänzung für den aufgetretenen Mangel nicht ursächlich war.
  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.


§ 12 Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet die Auftragnehmerin nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
  4. In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
  5. Alle Schadenersatzansprüche verjähren 12 Monate nach Ihrer Entstehung. Die gesetzliche Garantiehaftung und das Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
  6. Die Auftragnehmerin verwahrt die angefertigten Rohdateien/Backups sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Rohdaten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung kann die Auftraggeberin den Kunden informieren und ihm die Negative zum Kauf anbieten.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Kunde bestimmen.

§ 13 Schweigepflicht
Für beide Vertragsparteien unterliegen abgesprochene Gagen und Honorare der Schweigepflicht.

§ 14 Künstlersozialkasse
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für die Leistungen der Auftragnehmerin Abgaben zur Künstlersozialkasse abzuführen sind. Dieses sind nicht im Honorar enthalten. Der Kunde ist für die Meldung und Abführung der Abgaben selbst verantwortlich.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Für die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die unter Bezug auf diese AGB geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist grundsätzlich der Sitz der Auftragnehmerin. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

§ 16 Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Dies ist analog für eventuelle Lücken oder Fehler geltend.

Stand: 2025